Fuhrparkmanagement
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Abschluss eines Rahmenvertrags „Fuhrparkmanagement“
Österreich
Auf das Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 20 Abs 1 BVergG wird hingewiesen.
Siehe Teilnahmeunterlagen.